Rechtsprechung
VG Berlin, 08.07.2010 - 3 A 4.06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Prüfungsrecht - von sachfremden Erwägungen beeinflusste Prüfungsenscheidung, drastische Kritik an einer Diplomarbeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prüfungsrecht; von sachfremden Erwägungen beeinflusste Prüfungsenscheidung; drastische Kritik an einer Diplomarbeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Auszüge)
Prüfungsrecht - von sachfremden Erwägungen beeinflusste Prüfungsentscheidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83
Prüfungsentscheidungen
Auszug aus VG Berlin, 08.07.2010 - 3 A 4.06
Sofern sich nicht aufklären lässt, zu welchem Ergebnis im Fall von sachfremden Erwägungen eine fehlerfreie Bewertung geführt hätte, geht die Ungeklärtheit dieser Frage zu Lasten der Beklagten (vgl. hierzu und zum folgenden Urteil des BVerwG vom 20. September 1984 - 7 C 57/83, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 203).Dies gilt ebenso für die Feststellung des Gutachters im fünften Absatz des Gutachtens " das ist schlicht Unsinn ", mit der der Gutachter im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes eine seiner Ansicht nach abwegige These und fehlerhafte Analyse der Klägerin ("liberalistischer Öffentlichkeitsbegriff als medienreduzierter Begriff") kennzeichnet (vgl. zur Verwendung dieser - zulässigen - Wertung auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. September 1984, a.a.O.).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Berlin, 08.07.2010 - 3 A 4.06
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, NJW 1991, 2005), der das Verwaltungsgericht folgt, verpflichtet Art. 19 Abs. 4 GG die Gerichte, auch Prüfungsentscheidungen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht grundsätzlich vollständig nachzuprüfen. - BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92
Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen …
Auszug aus VG Berlin, 08.07.2010 - 3 A 4.06
Denn diese erfordert bei fachlichen Rügen nicht nur im Überdenkensverfahren eine durch Rechtsprechungs- und/oder Literaturzitate abgesicherte konkrete Darlegung, welche fachwissenschaftlichen Fehler in der Prüferkritik liegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132 ff.), sondern auch dann, wenn sich die Korrektoren - wie vorliegend Prof. Dr. E. - mit den Einwendungen des Kandidaten auseinandergesetzt haben, eine über die Wiederholung des Rügevorbringens hinausgehende Darlegung, warum und inwieweit die Stellungnahmen die Einwendungen an der Bewertung der Aufsichtsarbeit nicht entkräften können (st. Rspr.; vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. April 2009 - VG 3 A 71.06 - Urteil der 12. Kammer vom 16. Juni 2004 - VG 12 A 417.01 - Urteil der 15. Kammer vom 12. April 2006 - VG 15 A 10.05 -). - VG Berlin, 16.06.2004 - 12 A 417.01
Auszug aus VG Berlin, 08.07.2010 - 3 A 4.06
Denn diese erfordert bei fachlichen Rügen nicht nur im Überdenkensverfahren eine durch Rechtsprechungs- und/oder Literaturzitate abgesicherte konkrete Darlegung, welche fachwissenschaftlichen Fehler in der Prüferkritik liegen (vgl. Urteil des BVerwG vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132 ff.), sondern auch dann, wenn sich die Korrektoren - wie vorliegend Prof. Dr. E. - mit den Einwendungen des Kandidaten auseinandergesetzt haben, eine über die Wiederholung des Rügevorbringens hinausgehende Darlegung, warum und inwieweit die Stellungnahmen die Einwendungen an der Bewertung der Aufsichtsarbeit nicht entkräften können (st. Rspr.; vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. April 2009 - VG 3 A 71.06 - Urteil der 12. Kammer vom 16. Juni 2004 - VG 12 A 417.01 - Urteil der 15. Kammer vom 12. April 2006 - VG 15 A 10.05 -).